Grippeschutz- und Corona-Impfung

Grippeschutz- und Corona-Impfung

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder die Grippeschutz- und Corona-Impfungen in unserer Praxis an. Von montags bis donnerstags können Sie hierzu ohne vorherige Terminvereinbarung zu unseren Sprechstundenzeiten in die Praxis kommen. Freitags können wir aus logistischen Gründen keine Impfungen anbieten.

Empfohlen wird die Influenza-Impfung für:

  • für alle Personen ab 60 Jahre
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Die Influenza-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer COVID-(Auffrisch-)Impfung verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen

Stand: 18.09.2023 – www.rki.de

Teilweise ermöglicht Ihre Krankenkasse auch Impfungen als zusätzliche Leistung außerhalb der o.g. Kriterien. Sprechen Sie uns gerne an.

Die STIKO empfiehlt für die folgenden Indikationsgruppen eine COVID-Auffrischimpfung:

(i) Personen im Alter ≥60 Jahren
(ii) Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
(iii) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(iv) Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
(v) Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.

Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monatenzur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Bei Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort kann es erforderlich sein, den grundsätzlich empfohlenen Mindestabstand von 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen. Darüber hinaus ist der Herbst ein günstiger Zeitpunkt für die Impfung, da Atemwegsinfektionen üblicherweise in der kalten Jahreszeit gehäuft auftreten. Sofern auch eine Indikation zur Impfung gegen Influenza besteht, können beide Impfungen am gleichen Termin erfolgen. Dies gilt auch für die Pneumokokken­impfung.

RKI-Empfehlung COVID-Auffrischung

RKI-Empfehlung Grippeschutz-Auffrischung